"Das Kleingedruckte" (Allgemeine Geschäfts­bedingungen)


1. Wofür gelten diese Zeilen?


Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
- unsere Kursangebote (indoor und outdoor),
- für Klettercamps,
- Kindergeburtstage,
- Thementage
- Fimenevents und spezielle Angebote für Schulen


soweit es sich um direkte Angebote der Kletterschule felsenfest handelt.


Sie gelten nicht für externe Angebote (z.B. Kletterreise Sardinien), auf welche die Kletterschule auf ihrer Internetseite nur in Form von Links hinweist. Die externen Angebote sind im Internetangebot als solche gekennzeichnet.


Für den Verleih von Kletterwürfel und sonstiger Ausrüstung benutzen wir besondere Vertragsbedingungen, die in den einzelnen Verträgen speziell ausgewiesen sind.


2. Kann jeder die Angebote der Kletterschule felsenfest nutzen oder gibt es Einschränkungen?

Grundsätzlich können wir sowohl die erste als auch die zweite Frage mit „ja“ beantworten. Bitte bedenken Sie, dass bestimmte gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen zu Gefährdung Ihrer Sicherheit oder der Sicherheit des Kursleiters bzw. weiterer Teilnehmer führen können. Suchen Sie daher bitte im Vorfeld der Buchung das Gespräch mit uns und informieren Sie uns umfassend über die körperlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen, damit sich die Trainer der Kletterschule optimal auf Sie einstellen können.
Folgende Beispiele sollen Ihnen die Brisanz des Themas verdeutlichen:

a) Ein gehörgeschädigter Teilnehmer kann die sicherheitsrelevanten Seilkommandos eines Trainers leicht missverstehen.

b) Personen, die z.B. an Schwindelanfällen leiden oder auf Grund niedrigen Blutdruckes zu plötzlichen Ohnmachtsanfällen neigen, müssen ggf. selbst auf Wanderwegen, die direkt neben Abgründen verlaufen, besonders gesichert werden.

c) Für Personen mir Herz-Kreislaufschäden müssen unsere Trainer ggf. eine der geringeren Leistungsfähigkeit entsprechende Zustiegs- oder Kletterroute wählen, um weitere Schädigungen zu vermeiden.

d) Bei Asthmatikern als Kursteilnehmer sollten unsere Trainer die Chance haben, vor Antritt des Kurses nachzufragen, ob das anfallslindernde Medikament auch nicht zu Hause vergessen wurde….
Auch wenn die Kletterschule der Überzeugung ist, dass Schwangerschaft keine Krankheit ist, muss Schwangeren empfohlen werden, von der Teilnahme an Klettersportangeboten Abstand zu nehmen. Unter Umständen können selbst leichte Stürze in den Klettergurt bzw. schon starkes Erschrecken bei einem solchen zu Schädigungen des ungeborenen Kindes führen.
Von der Buchung unserer klettersportlichen Kursangebote muss die Kletterschule aus Sicherheitsgründen Personen mit einem Körpergewicht von mehr als 120 kg ausschließen.

3. Wie erfolgt der Vertragsschluss
Die Angebote der Kletterschule felsenfest können schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail angefragt werden. Die Anfrage per E-Mail wird empfohlen, da so Absprachen unkompliziert dokumentiert und noch einmal nachgelesen werden können. Bitte geben Sie bei jeder Anfrage Ihre kompletten Kontaktdaten und die Kontaktdaten der Personen an, für die Sie die Buchung vornehmen möchten.
Erfolgt die Buchungsanfrage auch für weitere Personen, so verpflichtet sich der Buchende bei Zustandekommen des Vertrages, neben den anderen Teilnehmern ebenfalls für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen einzustehen (z.B. Entgeltzahlung), soweit die Pflichten nicht objektiv ausschließlich höchstpersönlich von den einzelnen Personen erbracht werden können.
Der Buchende verpflichtet sich, die weiteren Personen bzw. deren Erziehungsberechtigte über die Obliegenheiten aus dem Vertrag mit der Kletterschule felsendest (Inhalt der AGB, besondere Absprachen etc.) umfassend und vollständig zu unterrichten und ggf. das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen.


Ihre Buchungsanfrage wird von der Kletterschule felsenfest als verbindliches Vertragsangebot verstanden. Der Vertrag kommt durch Buchungsbestätigung (E-Mail) der Kletterschule mit den darin enthaltenen Sonderabsprachen auf Ihre E-Mail-Anfrage zustande.


Der Buchende hat auf Verlangen der Kletterschule auf deren Verlangen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzuweisen.
Sofern in der Kursausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl ausgewiesen ist, kommt der Vertragsschluss nur zu Stande, wenn die Mindestteilnehmerzahl tatsächlich erreicht wird. Eine kurzfristige Absage durch die Kletterschule ist bei diesen Angeboten möglich.

4. Wann erfolgt die Bezahlung?
Die Zahlung wird grundsätzlich mit Vertragsabschluss fällig.
Bei Einzelkursen oder Kindergeburtstagen erfolgt die Bezahlung praktisch in der Regel direkt an den Trainer/Kursleiter der Kletterschule felsenfest nach der Durchführung des Angebotes/Kurses gegen Aushändigung der Rechnung.
Für die Durchführung von Camps oder Kletterreisen sowie Schul- oder Firmenevents wird die Kletterschule i.d.R. Vorauszahlung vereinbaren.
Sofern ausnahmsweise nachträgliche Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde, zahlen Sie den Rechnungsbetrag bitte bis spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto.


Sollten Sie die rechtzeitige Bezahlung der Rechnung versehentlich versäumt haben, wird die Kletterschule einmal kostenfrei per E-Mail oder Brief an die ausstehende Zahlung erinnern. Wird eine zweite Zahlungserinnerung erforderlich, werden für diese und jede weitere Erinnerung Mahngebühren in Höhe von 5 € fällig.


5. Rücktritt vom Vertrag – geht das? Was kostet mich das?

Der Rücktritt vom Vertrag soll aus Nachweisgründen schriftlich erfolgen gegenüber Kletterschule felsenfest, Steffen Heimann, Hainichener Straße 11, 04720 Döbeln. Die Kletterschule wird aber auch Ihre rechtzeitige E-Mail akzeptieren


Ohne Kosten für Sie kann der Rücktritt erfolgen:
- bei gebuchten Angeboten zum Gesamtpreis von bis zu 500 € bis 7 Tage vor der Durchführung des Angebotes,
- bei gebuchten Angeboten zum Gesamtpreis von über 500 € bis 21 Tage vor der Durchführung des Angebotes.
Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Kletterschule felsenfest.


Bei einem Rücktritt vom Vertrag
- bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Beginn des Angebotes/Kurses werden 15 %,
- bis zum 10. Tag vor dem vereinbarten Beginn des Angebotes/Kurses werden 30 %
- bis zum 5. Tag vor dem vereinbarten Beginn des Angebotes/Kurses werden 40 %
des Gesamtpreises zur Zahlung fällig.


6. Kann auch die Kletterschule vom Vertrag zurücktreten?
Soweit die Kletterschule felsenfest die Angebote gemäß Ausschreibung auf Flyern und im Internet abhängig gemacht hat von einer Mindestteilnehmerzahl, kann die Kletterschule felsenfest bis 3 Tage vor der geplanten Durchführung vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen dann selbstverständlich zurückerstattet.
Muss die Kletterschule felsenfest in Folge nicht vorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt (z.B. Witterungsbedingungen, Ausfall eines Kursleiters etc.) die Durchführung eines Angebotes absagen, so wird die Kletterschule einen Ersatztermin vereinbaren und einen entsprechenden Gutschein ausstellen. Etwaige dem Teilnehmer entstandene Aufwendungen (z.B. Kosten der Anreise) können von der Kletterschule nicht übernommen oder erstattet werden.


Die Kletterschule/der Kursleiter der Kletterschule können Teilnehmer vor oder auch während der Durchführung des Angebotes/Kurses von der Teilnahme ausschließen, wenn:
die Leistungsfähigkeit oder –bereitschaft des Teilnehmers nicht den für das Angebot/den Kurs erforderlichen Anforderungen gerecht wird,
der Teilnehmer mit dem jeweiligen Angebot unangemessener Kleidung/Ausrüstung erscheint, soweit keine Abhilfe geschaffen werden kann,
im Vorfeld des Vertragsabschlusses für die Durchführung des Angebotes/Kurses wesentliche körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen durch den Teilnehmer nicht bekannt gegeben wurden,
die Sicherheit des Teilnehmers, anderer Kursmitglieder und/oder des Kursleiters durch die Leistungsfähigkeit, die körperlichen/Gesundheitlichen Einschränkungen oder die Leistungsbereitschaft des Teilnehmers gefährdet erscheinen,


Beispielhaft sind als Ausschlussgründe zu nennen:
- Der Teilnehmer steht unter Medikamenten- oder Drogeneinfluss, der die Fahrtüchtigkeit beeinflusst.
- Der Teilnehmer steht unter Alkoholeinfluss.
- Der Teilnehmer hat ein Körpergewicht von über 120 kg.


Der Preis des Angebotes kann in den vorgenannten Fällen nicht erlassen oder erstattet werden.


7. Woraus ergibt sich der Leistungsumfang des gebuchten Angebotes?
Der Umfang der Leistung der Kletterschule felsenfest ergibt sich grundsätzlich aus den Angebotsausschreibungen im Internetangebot bzw. den aktuellen Flyern der Kletterschule. Nur ausnahmsweise werden Sonderabsprachen zum Vertragsbestandteil, wenn diese vor Durchführung des Angebotes/Kurses per E-Mail von der Kletterschule bestätigt wurden.
Grundsätzlich nicht zum Vertragsangebot gehören die Anreise zum Ort des Angebotes/Kurses. Das gilt auch dann, wenn unsere Trainer Sie zum Ort des Angebotes/Kurses mit ihrem privaten Pkw mitnehmen. Eine solche Mitnahme ist in jedem Fall eine rein private Gefälligkeit des Trainers und ist nicht über die Versicherung der Kletterschule abgesichert.


8. Der Kunde ist König und hat keine Pflichten, oder?
Grundsätzlich werden die Trainer und Kursleiter der Kletterschule versuchen auf nachträglich und über den geschlossenen Vertrag hinausgehende Wünsche einzugehen, sofern hierdurch nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht. Dennoch muss die Kletterschule auch Ihnen Einiges abverlangen:


Allen Teilnehmern an Kursen/Angeboten der Kletterschule sollte bewusst sein, dass bei Angeboten im Zusammenhang mit dem Klettersport (insbesondere Outdoorangebote) ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko (Witterungsumschlag, Steinschlag; Absturz, Insektenstiche etc.) besteht. Auch bei umsichtiger Vorbereitung und Durchführung der Angebote/Kurse ist es der Kletterschule nicht möglich, jedes Restrisiko auszuschließen. Insbesondere bei Outdoorangeboten können die Rettungs- und medizinische Betreuungsmöglichkeiten, sowie zum Teil auch das Herbeiholen professioneller Hilfe mittels Mobiltelefon eingeschränkt sein, so dass selbst kleinere Verletzungen schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können. Umsicht und Eigenverantwortung beim Teilnehmer müssen entsprechend dem jeweiligen Angebot vorausgesetzt werden. Der Teilnehmer sollte vor Buchung eines Angebotes prüfen, ob er bereit ist, dieses Restrisiko zu tragen und im Zweifel eher auf eine Buchung verzichten. Die Kletterschule trägt ihrerseits zur Restrisikominimierung bei z.B. durch Vorhaltung fachgerechter Ausrüstung, Auswahl geeigneter und erfahrener Trainer/Kursleiter, die im Notfall die erforderlichen Maßnahmen treffen.


Der Teilnehmer hat die Kletterschule rechtzeitig über eventuell bestehende gesundheitliche Einschränkungen/Probleme (wie Einschränkungen der seh- und Hörfähigkeit, das Bewegungsapparates, Herz-/Kreislaufprobleme, Schwindelanfälle o.ä.) zu informieren, die für die Durchführung des Kurses/Angebotes relevant sein können.
Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Bekleidung/Ausrüstung insbesondere bei Outdoorangeboten den zu erwartenden Witterungsbedingungenentspricht (festes Schuhwerk, Warme Kleidung, Regenbekleidung, eigenen Getränke und Verpflegung, Sonnenschutz u.ä.). Die Kletterschule berät Sie auf Anfrage im Vorfeld gern, wenn Sie sich unsicher sind, welche Bekleidung/Ausrüstung etc. für das jeweilige Angebot geeignet bzw. erforderlich ist.


Der Teilnehmer hat auf Anfrage der Kletterschule oder eines Trainers/Kursleiters der Kletterschule über seinen Kenntnisstand im Bereich des Klettersportes wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, damit der Betreuer das Angebot soweit vertraglich vorgesehen und auf Grund der Gruppenzusammensetzung möglich auf den Wissenstand des Teilnehmers anpassen kann.
Die Teilnehmer haben insbesondere den sicherheitsrelevanten Anweisungen des Trainers/Kursleiters Folge zu leisten.


Auch wenn es sich eigentlich von selbst versteht, erwartet die Kletterschule felsenfest von ihren Gästen während der Durchführung von Angeboten/Kursen:
- größtmögliche Rücksichtnahme auf weitere Teilnehmer und sonstige Dritte z.B. andere Kletterer,
- das Unterlassen jeglicher Handlungen die zur eigenen oder zur Gefährdung Dritter führen können,
- die Einhaltung besonderer Vorschriften bei Besuch in Schutzgebieten wie dem Nationalpark Sächsische Schweiz,
- dass mitgebrachte Flaschen, Verpackungen oder sonstiger Müll nicht in der Natur oder nicht dafür vorgesehenen Behältern zurückgelassen, sondern wieder mit nach Hause genommen werden,
- dass die zur Verfügung gestellte Ausrüstung pfleglich behandelt und nach dem Angebot/Kurs wieder vollständig zurückgegeben wird.

Sollten Ihnen während der Durchführung des Kurses/Angebotes Mängel auffallen, bitten wir ausdrücklich darum, diese unverzüglich beim Trainer/Kursleiter anzuzeigen, damit dieser die Mängel unverzüglich beseitigen kann bzw. Ihre ggf. bestehende Ansprüche auf Preisminderung nicht entfallen.

9. Ausrüstungsgegenstände/Leihausrüstung
Die Bereitstellung von Leihausrüstung erfolgt auf entsprechende, rechtzeitig vor dem Angebot/kurs erfolgte Anfrage des Teilnehmers. Rechtzeitig ist für uns die Mitteilung 7 Tage vor dem Durchführungstag des Angebotes/Kurses.


Der Teilnehmer darf natürlich eigene Ausrüstung zum Angebot/Kurs benutzen, sofern sich diese in technisch einwandfreiem Zustand befindet und der Teilnehmer die Anwendung sicher beherrscht.
Bei der Benutzung eigener Ausrüstungsgegenstände ist der Teilnehmer für den einsatzbereiten, ordnungsgemäßen Zustand dieser Gegenstände selbst verantwortlich. Durch unsere Kursleiter kann maximal eine Sichtkontrolle auf offenkundige Mängel stattfinden. Insbesondere wenn die Sicherheit weiterer Teilnehmer des Angebotes/Kurses von den selbst mitgebrachten Ausrüstungsgegenständen eines Teilnehmers abhängt, darf die Benutzung erst nach Freigabe durch den Kursleiter/Trainer erfolgen.


10. Wie bin ich als Teilnehmer versichert?
Die Kletterschule verfügt über speziell dem Klettersport und unseren Angeboten angepasste Versicherungen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich die Preise für die Angebote/Kurse unangemessen erhöhen würden, wenn alle möglichen Lebensrisiken über die Kletterschule versichert werden würden. Deshalb empfiehlt sich für den Teilnehmer:
- der Abschluss einer privaten Unfallversicherung mit Bergekosten,
- insbesondere bei Wahrnehmung von Angeboten im Ausland zusätzlich zur normalen Krankenversicherung eine Auslandskrankenversicherung.


Ggf. kann auch der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung für den Teilnehmer von Vorteil sein.


Die Teilnehmer achten bitte selbst auf ihre Garderobe und mitgebrachte Gegenstände. Eine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl kann durch die Kletterschule nicht übernommen werden. Wertgegenstände, Schmuck etc. sollten besser gleich zu Hause gelassen werden.


Auch bei größtmöglicher Umsicht und Sorgfalt der Kletterschule und ihrer Trainer/Kursleiter, kann es dennoch zum Schadensfall kommen. Selbstverständlich haftet die Kletterschule in diesen Fällen, soweit der Schaden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Trainers/Kursleiters/der Kletterschule entstanden ist. Auf die beim Klettersport notwendige Eigenverantwortung der Teilnehmer wird ausdrücklich hingewiesen.


Ausgeschlossen ist die Haftung für den Transport mit Fahrzeugen der Kletterschule/der Trainer/Kursleiter.


11. Was geschieht eigentlich mit meinen Daten?
Ihre Daten und die Daten, die Sie für weitere Teilnehmer an uns übermittelt haben, werden von uns ausschließlich für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung verwendet. Sie werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Unseren Trainer/Kursleitern müssen allerdings personenbezogene Daten der Kursteilnehmer (auch sensible Angaben zur Gesundheit) soweit zur Verfügung gestellt werden, wie diese für die Durchführung des Kurses/Angebotes erforderlich ist. Sobald die Daten nicht mehr zur Vertragsabwicklung benötigt werden, werden sie gelöscht.


12. Weiterer juristischer Klauselkram
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung sind innerhalb eines Monates nach dem Zeitpunkt der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Angebotes/Kurses zu richten an: Kletterschule felsenfest Steffen Heimann, Hainichener Str. 11, 04720 Döbeln. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können Ansprüche selbstverständlich dann geltend gemacht werden, wenn der Vertragspartner nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert war.


Ansprüche wegen nicht unverzüglich angezeigter Mängel entfallen nicht, wenn die Mängelanzeige/Rüge ohne Verschulden des Teilnehmers unterblieben ist.


Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Döbeln.

Sollten Bestandteile des Vertrages mit der Kletterschule ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder Lücken im Vertrag bestehen, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln soll vielmehr die jenige Klausel als vereinbart gelten, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten kommt. Bei Lücken des Vertrages soll diejenige Klausel als vereinbart gelten, die wahrscheinlich nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Vertragspartner die Sache von vorne herein bedacht hätten.


Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der auf den Tag des Angebots-/Kursendes folgt. Ansprüche des Teilnehmers - gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes der Kletterschule aus unerlaubter Handlung – verjähren innerhalb eines Jahres.